Das Dorf Sta. Maria im Val Müstair ist seit Jahren von massivem und massiv zunehmendem Durchgangsverkehr belastet. Die Gesundheit der Gemeindebevölkerung kann aufgrund des Strassenlärms sowie des Feinstaubs und der Abgase nicht mehr gewährleistet werden, die alten Gebäudefassaden nehmen Schaden und die Verkehrssicherheit ist nicht sichergestellt.
Zur Verkehrsentlastung wurden mehrere Umfahrungsprojekte geprüft. Im Zentrum steht seit Ende der 1990er-Jahre das Projekt „Umfahrung Süd“, bei dem der heute durch das Dorf führende Abschnitt der Ofenbergstrasse (H28c) neu südlich des Dorfkerns von Sta. Maria durchgeführt werden soll. Die betroffene Gemeinde hat sich bereits zweimal in einer Volksabstimmung für das Projekt „Umfahrung Süd“ ausgesprochen.
Sowohl im kantonalen Richtplan (derzeit in Revision) wie auch im regionalen Richtplan ist das Projekt „Umfahrung Süd“ im Sinne eines Zwischenergebnisses, aber nicht als Festsetzung vermerkt. In den kantonalen Strassenbauprogrammen 2017-2020 und 2021-2024 ist das Projekt „Umfahrung Süd“ mit der Bemerkung „Projektauflage erfolgt“ eingetragen. Dennoch ist die Projektauflage bis heute ausstehend.
Das Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Isabelle Häner setzt sich mit den Fragen auseinander, ob der Kanton die Gemeindeinteressen der Gemeinde Val Müstair genügend beachtet, wie die beiden Volksabstimmungen rechtlich einzuordnen sind, und ob die Vorgehensweise der kantonalen Behörden eine Rechtsverzögerung darstellt. Ausserdem werden im Gutachten verschiedene Handlungsoptionen für die betroffene Bevölkerung in Sta. Maria aufgezeigt.
Zusammenfassung zum Rechtsgutachten “Umfahrung Süd Sta.Maria” mit QR-Code für Spende
